Laut Pressekonferenz des Bildungsministers gelten zurzeit (Stand 02.11.2020) folgende Regelungen für die Schulen:
Primarstufe, Sekundarstufe I, PTS
• Schulveranstaltungen: Derzeit finden keine Schulveranstaltungen wie Exkursionen oder Projekttage außerhalb der Schule statt. Ausflüge in den Park oder die Natur sind weiterhin erlaubt.
• Schulexterne Personen: An die Schulen dürfen keine externen Personen mehr eingeladen werden. Davon ausgenommen sind Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind, wie z. B. Assistenzen für Kinder mit Beeinträchtigungen.
• Konferenzen: Lehrer/innenkonferenzen finden ausschließlich online statt
• FFP2-Masken: Den Lehrkräften werden FFP2-Masken zur Verfügung gestellt (bisher nur für Risikogruppe). Die Bildungsdirektionen organisieren die Verteilung der entsprechenden Kontingente.
• Anordnung zum Tragen von Masken: Die Schulleitung kann das Tragen von MNS anordnen – für einzelne Schulstufen (z. B. nur für „größere“ Kinder) oder auch einzelne Klassen. Die Maßnahme kann zeitlich flexibel gestaltet und am Standort jederzeit der Situation angepasst werden.
• Distance-Learning: Wenn es die Situation erforderlich macht, kann an Pflichtschulen für einen oder mehrere Tage Distance-Learning angeordnet werden. Eine solche Situation liegt aber nur dann vor, wenn es mehrere positive COVID-19-Fälle an einer Schule gibt, die Abklärung durch die Gesundheitsbehörde noch offen ist und der Vollbetrieb an der Schule gefährdet wäre. Für die Anordnung von Distance-Learning im Pflichtschulbereich ist die Zustimmung der Bildungsdirektion und des BMBWF erforderlich. Ein Notbetrieb mit entsprechender Betreuung soll in diesen Fällen jedenfalls aufrechterhalten werden.